EN-NORMEN von PARKETT und DIELENBÖDEN


Seit 2003 sind neue EU-Produktnormen für Parkettböden in Kraft getreten. Mit ihrem jeweiligen Erscheinungsdatum haben diese Europäischen Normen für Parkett in Deutschland unmittelbare Gültigkeit erhalten. Gleichzeitig haben die bisherigen DIN Normen DIN 280, Teil 1 (Parkettstäbe, Parkettriemen und Tafelparkett), DIN 280, Teil 2 (Parkett – Mosaikparkett) und DIN 280, Teil 5 (Fertigparkett) ihre Gültigkeit verloren.

Zus. Normen im Bodenbereich:
DIN EN 14354 Furnierte Fußbodenbeläge
DIN 68702 Holzpflaster
DIN EN 14978 Laminatfußböden

Des Weiteren wurden Prüfnormen veröffentlicht, um die erforderlichen Nachweise nach den Kriterien der Bauproduktenrichtlinie festzulegen.

Die Prüfnorm DIN EN 14342 regelt das in Verkehrbringen von Parkett und Holzfußböden und ist der Schlüssel für die CE-Kennzeichnung, die ab dem 1. März 2010 verbindlich ist.
Der Termin wurde bereits 2x verlängert.

Wichtig:

Die Parkettnormen beschreiben den Auslieferungszustand der jeweiligen Bodenart. Als Beurteilungsgrundlage für den verlegten Zustand kommen diese Normen dann meist nicht mehr in Betracht.

Auch ist zu beachten, dass die meisten Normen aus den skandinavischen Ländern stammen und nicht alle Produkte ohne weiteres auf unsere Böden anwendbar sind. Hier gilt es die Anwendungsbereiche und spezifischen Produktanforderungen zu beachten.

Sehr unglücklich ist auch die breite Angabe des Feuchtegehalts der Einzelelemente. Hintergrund ist der, dass die EU-Normen nun europaweit gelten und die Klimaten in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind. Für Deutschland sollte bei Erstauslieferung die Holzfeuchte im Mittel zwischen 8 und 9% liegen.

Für fast alle Produkte sind nun Sortierregeln angegeben, die in 3 Klassen eingeteilt sind: Kreis , Dreieck und Quadrat .
Die Hersteller haben auch die Möglichkeit, ihr Produkt in einer freien Klasse oder die vom Käufer verlangte Sortierung anzugeben. Ausnahme ist hier die Hochkantlamelle, für die es nach der Norm keine Beschränkung hinsichtlich Farbe, Äste und Struktur gibt.

VOB/C

In der VOB Teil C werden die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Bereich „Parkettarbeiten“ in der DIN 18356 vorgegeben.

Auch wenn die VOB beim Werkvertrag immer vereinbart werden muss, so kann man aber davon ausgehen, dass die Angaben in der Parkett-DIN 18356 den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit auch beim BGB-Werkvertrag anzuwenden sind.

Die Norm gibt Ausführungsangaben zu:
Geltungsbereich
Stoffe, Bauteile
Allgemeines (Prüfung des AN, Abweichungen DIN 18202, Hinweise)
Verlegen von Parkett
Oberflächenbehandlung
Nebenleistungen, Besondere Leistungen
und Abrechnung


Holzarten und Parkettaufbau


Zu empfehlen sind Holzarten mit einem günstigen Quell- und Schwindverhalten, einer langen Feuchtewechselzeit und einem guten Stehvermögen, wie z.B. Eiche, Nußbaum, Lärche, usw.

Viele Parketthersteller beschreiben zu ihren Produkten, dass Holzarten wie z.B. Buche, Ahorn nur bedingt auf Fußbodenheizungen einsetzbar sind. Grund dafür ist, dass diese Hölzer eine kurze Feuchtewechselzeit besitzen und somit schneller auf Feuchteveränderungen reagieren.

Mehrschichtiger Parkettaufbau (2-Schicht-, Fertigparkett) weisen generell ein wesentlich günstigeres Quell- und Schwindverhalten auf, als einschichtige massive Hölzer. Der Grund dafür ist, dass die einzelnen Holzschichten kreuzweise verleimt werden und so das Arbeiten in der Deckbreite durch die Untere- bzw. Mittellage reduziert wird. Nachteilig hierbei ist, dass sich der Längenschwund bei den Elementen geringfügig erhöht und es bei langen, großen Parkettelementen zu Kopffugen führen kann.



Peter Musch, Jan. 2009

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Copyright Jan. 2009